Raudies Projekt GmbH

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Wichtige Informationen über unser Unternehmen

Informationen über unser Unternehmen
1. Geschäftsbedingungen
2. Berufshaftpflichtversicherung

1. Geschäftsbedingungen

1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere schriftliche Zusage Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu bezahlen, die er im Erfolgsfall hätte leisten müssen, ohne dass es eines Schadensnachweises unserer Seite bedarf.

3. Wir weisen darauf hin, dass wir unsere Kunden weder steuerlich noch rechtlich beraten haben oder werden.

4. Die von uns schriftlich und mündlich nachgewiesenen Gelegenheiten gelten ohne Rücksicht auf spätere Einlassung als vorher nicht bekannt, wenn nicht unverzüglich nach Bekanntgabe der Gelegenheit durch uns oder einen Mitarbeiter unserer Firma seitens des Interessenten glaubhaft und nachweislich geltend gemacht wird, dass er das Objekt bereits von dritter Seite oder vorher zur Verwendung angeboten bekommen hat.

5. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Verkaufs- oder sonstigen Vertrages, ist die übliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision (max. 6 % aus dem beurkundeten Kaufpreis zzgl. gesetzl. Mwst) zur Zahlung fällig. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird.

Dasselbe gilt, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung, wenn der Hinweis durch uns erfolgt.

6. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.

7. Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

8. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt München als vereinbart, soweit dies rechtlich zulässig ist.

2. Berufshaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft München.